Eigentümerabrechnung für Ferienwohnungen: Einnahmen, Provision, Auszahlung
Du vermietest Wohnungen, die anderen gehören, im eigenen Namen? Oasify rechnet je Monat aus, was dem Eigentümer zusteht — aus den Buchungen, die ohnehin im System stehen, statt aus einer Excel-Liste daneben.
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- ✓ Made in Germany
- ✓ Daten in der EU
- ✓ DSGVO-konform
- ✓ Ab 1 Apartment · keine Provision

Dein Cockpit: Check-ins, Reinigung, Rechnungen & Umsatz — alles an einem Ort.
Funktioniert mit deinen Kanälen & Smart Locks
Die Abrechnung gegenüber dem Eigentümer ist jeden Monat dieselbe Rechnung: Welche Buchungen liefen auf seine Wohnung, was davon ist Umsatz, was ziehst du als Provision ab, welche Kosten belastest du weiter, was bleibt zur Auszahlung. Von Hand ist das eine Stunde je Eigentümer und eine Fehlerquelle bei jeder Gruppenbuchung. In Oasify hinterlegst du einmal, wem welche Wohnung gehört und was du berechnest — danach entsteht die Abrechnung auf Knopfdruck, prüfbar Position für Position.
Aus den Buchungen, nicht aus der Tabelle
Die Abrechnung liest denselben Buchungsspiegel, aus dem auch deine Gastrechnungen und Statistiken kommen. Stornos, Eigennutzung und Wartungssperren fallen automatisch raus. Bucht ein Gast über ein Sammelinserat mehrere Wohnungen auf einmal, wird der Preis jeder einzelnen Wohnung dem Eigentümer genau dieser Wohnung gutgeschrieben — der Fehler, der bei Gruppenbuchungen von Hand fast immer passiert.
Anteile und Eigentümerwechsel ohne Handarbeit
Eine Wohnung kann zwei Eigentümern gehören, etwa 60 zu 40. Ein Eigentümer kann mitten im Jahr wechseln. Beides hinterlegst du mit Anteil und Gültigkeitszeitraum; Oasify verteilt die Nächte entsprechend und lässt die Anteilssumme nie über hundert Prozent steigen. Der Voreigentümer bekommt seine letzte Abrechnung auch dann noch, wenn die Wohnung längst dem Nachfolger zugeordnet ist.
Deine Provision, so wie ihr sie vereinbart habt
Prozent vom Brutto- oder vom Nettoumsatz, fester Monatsbetrag, Betrag pro Aufenthalt oder pro Nacht — einzeln oder kombiniert, je Eigentümer oder je Wohnung. Die gewählte Bezugsgröße steht im Klartext auf dem Dokument. Bei sieben Prozent Umsatzsteuer auf die Übernachtung liegen zwischen brutto und netto rund 6,5 Prozent deiner Provision; das gehört nicht in eine Fußnote.
Ein Dokument, das der Eigentümer versteht
Jede Buchung mit Zeitraum, Nächten, Kanal und Betrag, darunter Provision und weiterbelastete Kosten, am Ende der Auszahlungsbetrag. Gästebeitrag und Kurtaxe stehen nachrichtlich dabei, ohne die Auszahlung zu verändern. Das PDF geht per E-Mail raus, wahlweise auf Deutsch oder Englisch — die Sprache hängt am Eigentümer, nicht an deiner Oberfläche.
So läuft der Check-in
Gast bekommt den Check-in-Link
Schon vor der Anreise — automatisch aus deiner Buchung, ohne dass du etwas tust.
Ausweis & Meldeschein – vom Gast selbst
Ausweisprüfung und digitaler Meldeschein, DSGVO-konform in wenigen Minuten erledigt.
Türcode kommt automatisch
Nach erfolgreicher Prüfung — gültig genau zur Anreisezeit, ganz ohne Schlüsselübergabe.
So läuft ein Monatsabschluss
Einmal eingerichtet, sind es fünf Minuten pro Monat — unabhängig davon, ob du drei oder dreißig Eigentümer hast:
- 1
Jahresraster öffnen: eine Zeile je Eigentümer, eine Spalte je Monat. Offene Monate sind sofort erkennbar.
- 2
Offene Monate anklicken und für die ganze Auswahl in einem Zug Entwürfe erzeugen.
- 3
Entwurf prüfen: Positionen, PDF-Vorschau, bei Bedarf eine Anpassung für Korrekturen aus dem Vormonat.
- 4
Finalisieren — die Abrechnung bekommt ihre Nummer aus einem eigenen Kreis und ist ab dann unveränderlich.
- 5
Per E-Mail senden, überweisen, als bezahlt markieren. Der Status steht neben jeder Abrechnung.
Was kostet Oasify?
Ein fairer Grundpreis plus fester Betrag je Apartment — egal wie viele Check-ins, Türöffnungen oder Upsells. Alle Module inklusive, keine Provisionen, ab 1 Apartment.
Starter
ab 35 €/ Monat
für den Einstieg — Grundpreis + 6 € je Apartment
Professional
ab 58 €/ Monat
alle Funktionen — Grundpreis + 9 € je Apartment
In 5 Minuten startklar
Kein Techniker, keine Hardware-Bastelei — richte deine erste Wohnung in wenigen Minuten ein und schick den ersten Gästen den Self-Check-in.
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Häufige Fragen
Wann brauche ich die Eigentümerabrechnung — und wann einen Kundenmandanten?
Das entscheidet eine einzige Frage: In wessen Namen kommt der Vertrag mit dem Gast zustande? Vermietest du im eigenen Namen, trägt die Gastrechnung deine Firma, das Geld kommt bei dir an und du schuldest dem Eigentümer seinen Anteil — dann ist die Eigentümerabrechnung der richtige Weg. Vermietet der Eigentümer selbst und du betreust nur, legst du ihn als Standort vom Typ „Kunde (Fremdverwaltung)" an: eigener Mandant, eigenes Smoobu, eigene Gastrechnung, eigenes Stripe-Konto. Dann fließt das Gästegeld direkt zu ihm und du stellst ihm nur deine Provision in Rechnung. Beides lässt sich in derselben Organisation nebeneinander betreiben.
Ist die Abrechnung eine Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuergesetzes?
Nein, und sie gibt sich auch nicht so aus. Oasify erzeugt derzeit eine Abrechnungsübersicht mit ausdrücklichem Hinweis darauf, dass sie weder Rechnung noch Gutschrift nach § 14 UStG ist. Ob die richtige Form eine Gutschrift im Self-Billing oder eine Provisionsrechnung ist, hängt vom Vertragsverhältnis und der steuerlichen Einstufung des Eigentümers ab — etwa davon, ob er Kleinunternehmer ist. Diese Entscheidung gehört zu deinem Steuerberater, nicht in eine Software-Voreinstellung. Beide Dokumentformen sind vorbereitet und werden freigeschaltet, sobald die Abstimmung steht.
Hat es steuerliche Folgen, in welchem Modell ich arbeite?
Ja, erhebliche. Wer im eigenen Namen vermietet, hat die volle Miete als eigenen Umsatz in den Büchern und die Zahlung an den Eigentümer als Aufwand. Wer nur vermittelt, hat lediglich die Provision als Umsatz, und die Miete läuft an ihm vorbei. Das wirkt sich auf Umsatzsteuer, Buchführung und die Frage aus, wessen Firma auf der Gastrechnung steht. Kläre vor der ersten Abrechnung mit deinem Steuerberater, welches Modell dein Vertrag mit dem Eigentümer tatsächlich abbildet.
Wie wird ein Aufenthalt über den Monatswechsel abgerechnet?
Wie du willst, aber einheitlich. Du wählst einmal zwischen zwei Regeln: Entweder zählt jeder Aufenthalt voll in den Monat der Abreise — das folgt dem Geldfluss und lässt sich dem Eigentümer in einem Satz erklären. Oder ein Aufenthalt wird nächteanteilig auf beide Monate verteilt. Die gewählte Regel steht auf jeder Abrechnung, und sie lässt sich nur wechseln, solange im laufenden Jahr keine Abrechnung existiert — sonst würde ein Aufenthalt doppelt oder gar nicht abgerechnet.
Kann ich Kosten an den Eigentümer weitergeben?
Ja, über einen Schalter am jeweiligen Kostenposten. Wohnungsbezogene Kosten wie Strom, Internet oder Wäsche funktionieren ebenso wie prozentuale Kanalkosten, also die Provision von Booking.com oder Airbnb auf genau die Buchungen dieser Wohnung. Was bewusst nicht geht: org-weite Fixkosten wie Büro, Software oder Versicherung. Dafür gibt es keinen sachgerechten Verteilungsschlüssel, und eine erfundene Quote wäre gegenüber dem Eigentümer nicht erklärbar.
Bekommt der Eigentümer einen eigenen Zugang?
Heute nicht. Er erhält seine Abrechnung als PDF per E-Mail, in seiner Sprache. Ein eigener Login mit Belegungsübersicht ist geplant, aber noch nicht gebaut. Bewusst so: Ein Eigentümer ist kein Mitarbeiter deines Betriebs, deshalb dürfte ein solcher Zugang ohnehin keine Gastdaten zeigen — weder Namen noch Adressen noch Nachrichten. Die Abrechnung selbst enthält nur Zeitraum, Nächte, Personenzahl, Kanal, Wohnung und Beträge.
Ab welchem Tarif gibt es die Eigentümerabrechnung?
Ab Professional. In der Testphase ist sie enthalten, du kannst also einen abgeschlossenen Monat durchrechnen und das Ergebnis mit deiner bisherigen Aufstellung vergleichen, bevor du dich entscheidest.
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