Was ist die Beherbergungsstatistik?
Die Beherbergungsstatistik ist eine amtliche Tourismusstatistik. Grundlage ist das Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG). Über sie erfassen die statistischen Ämter, wie viele Gäste in Deutschland übernachten, wie lange sie bleiben und aus welchen Ländern sie kommen. Diese Zahlen fließen in die Tourismusberichte der Länder und des Bundes ein und sind die Basis für viele Übernachtungs-Statistiken, die du aus der Presse kennst.
Wichtig ist die Abgrenzung zu zwei anderen Pflichten, mit denen die Beherbergungsstatistik häufig verwechselt wird:
- Meldeschein (Bundesmeldegesetz): Hier geht es um die Identität einzelner Gäste, die du als Beherberger erfassen und aufbewahren musst. Das ist eine personenbezogene Pflicht und betrifft auch sehr kleine Ferienwohnungen. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Meldepflicht für Ferienwohnungen.
- Kurtaxe / Gästebeitrag: Eine kommunale Abgabe, die du an die Gemeinde abführst. Sie hat mit der amtlichen Statistik nichts zu tun. Details findest du im Beitrag zur Kurtaxe für Ferienwohnungen.
Die Beherbergungsstatistik dagegen ist nicht personenbezogen: Gemeldet werden aggregierte Zahlen je Monat, nicht die Daten einzelner Gäste. Empfänger ist das statistische Landesamt, nicht die Polizei, das Einwohnermeldeamt oder die Kurverwaltung.
Wer ist meldepflichtig und ab wann?
Die entscheidende Grenze ist die Zahl der Schlafgelegenheiten. Nach dem BeherbStatG sind grundsätzlich Beherbergungsbetriebe meldepflichtig, die zehn oder mehr Schlafgelegenheiten (Gästebetten) anbieten. Bei Campingplätzen gilt die Schwelle entsprechend für Stellplätze.
Für die meisten klassischen Ferienwohnungs-Vermieter mit nur wenigen Einheiten bedeutet das: Solange eine einzelne Wohnung unter zehn Schlafgelegenheiten bleibt, besteht für diese Einheit in der Regel keine Berichtspflicht nach dem BeherbStatG. Betreibst du dagegen mehrere Einheiten am selben Ort oder ein größeres Objekt, das zusammen zehn Betten oder mehr erreicht, solltest du genau prüfen, ob du als ein Betrieb gewertet wirst und damit meldepflichtig bist.
Wie die Schlafgelegenheiten im Detail gezählt werden und ob mehrere Wohnungen als ein Betrieb gelten, kann je nach Bundesland und Einzelfall unterschiedlich beurteilt werden. Im Zweifel klärt das dein zuständiges statistisches Landesamt verbindlich.
Hinweis (Stand: Juni 2026)
Dieser Beitrag ist ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung. Die genaue Schwelle, die Zählweise der Schlafgelegenheiten und das Meldeverfahren können sich je nach Bundesland unterscheiden und ändern. Prüfe die für dich geltenden Regeln und frage im Zweifel direkt bei deinem statistischen Landesamt nach, bevor du von einer Befreiung ausgehst.
Welche Daten werden gemeldet?
Wenn du meldepflichtig bist, erhebt die Monatserhebung im Tourismus im Kern zwei Größen:
- Ankünfte: Wie viele Gäste sind im jeweiligen Monat angereist? Ein Gast zählt als Ankunft, wenn er bei dir einen Aufenthalt beginnt.
- Übernachtungen: Wie viele Nächte haben diese Gäste insgesamt bei dir verbracht? Ein Gast, der drei Nächte bleibt, erzeugt drei Übernachtungen.
Beide Größen werden nach dem Herkunftsland der Gäste aufgeschlüsselt, also danach, ob ein Gast aus dem Inland (Deutschland) oder aus dem Ausland kommt und aus welchem Land genau. Maßgeblich ist dabei üblicherweise der Wohnsitz des Reisenden, nicht etwa der Sitz einer Buchungsplattform oder eines Reisebüros. Zusätzlich fragen die Ämter typischerweise einmal jährlich die Kapazität ab, etwa die Zahl der angebotenen Wohneinheiten und Gästebetten.
Wie und wo wird gemeldet?
Die Beherbergungsstatistik wird monatlich gemeldet. Berichtsmonat ist in der Regel der jeweils abgelaufene Kalendermonat, und die Frist liegt meist in den ersten Tagen des Folgemonats. Die genauen Termine und Wege gibt dein statistisches Landesamt vor.
Die Übermittlung läuft heute überwiegend über die Online-Meldeportale der statistischen Ämter. Du erhältst dazu in der Regel eine Kennung und meldest deine Zahlen dort elektronisch. Praktisch brauchst du also eine saubere Aufstellung deiner Ankünfte und Übernachtungen je Monat und Herkunftsland, die du in das Formular überträgst oder als Beleg griffbereit hast.
Werden Meldungen nicht oder fehlerhaft abgegeben, drohen je nach Land und Schwere Bußgelder. Auch das ist ein guter Grund, die Zahlen verlässlich und nachvollziehbar zu führen, statt sie am Monatsende mühsam aus verschiedenen Buchungslisten zusammenzusuchen.
Warum das Herkunftsland oft fehlt
Das Herkunftsland ist der Punkt, an dem viele Vermieter ins Schwitzen kommen. Direkte Buchungen und der Check-in vor Ort liefern dir meist alles, was du brauchst. Bei Buchungen über Plattformen sieht es anders aus:
- Airbnb, Booking, Expedia und Co. übergeben dir je nach Anbindung oft nur Name, Reisezeitraum und manchmal eine Plattform-E-Mail-Adresse, aber kein verlässliches Herkunftsland des Gastes.
- Eine Sprache oder Telefonvorwahl ist kein sicherer Beleg für das Wohnsitzland. Ein deutschsprachiger Gast kann genauso gut in Österreich oder der Schweiz wohnen.
- Für die Statistik zählt aber genau dieses Wohnsitzland. Fehlt es, musst du es nachtragen, beispielsweise aus den Angaben des Meldescheins oder durch Nachfrage beim Gast.
In der Praxis heißt das: Selbst wenn du Ankünfte und Übernachtungen automatisch zählen könntest, bleibt das Herkunftsland oft eine manuelle Lücke, die du vor der Monatsmeldung schließen musst. Genau hier setzt eine gute Software an.
Beherbergungsstatistik, Meldeschein und Kurtaxe sauber trennen
Damit du nicht durcheinanderkommst, hier die drei Pflichten noch einmal nebeneinander:
- Meldeschein: Personenbezogene Erfassung einzelner Gäste nach dem Bundesmeldegesetz, betrifft auch kleine Ferienwohnungen, Aufbewahrung über mehrere Jahre.
- Beherbergungsstatistik: Aggregierte Monatsmeldung ans statistische Landesamt, in der Regel erst ab zehn Schlafgelegenheiten, ohne Personenbezug.
- Kurtaxe / Gästebeitrag: Kommunale Abgabe an die Gemeinde, abhängig von der jeweiligen Satzung am Ort der Wohnung.
Du kannst gleichzeitig von allen drei, von einer oder von keiner Pflicht betroffen sein. Das hängt von Größe, Standort und Bundesland ab. Eine ehrliche Bestandsaufnahme am Anfang spart dir später viel Ärger.
Wie Oasify hilft
Oasify nimmt dir die mühsame Handzählung für die Beherbergungsstatistik ab. Auf der Statistik-Seite gibt es einen eigenen Beherbergungsstatistik-Tab (BeherbStatG). Aus deinen Buchungs- und Check-in-Daten berechnet Oasify automatisch die Ankünfte und Übernachtungen je Herkunftsland inklusive der Aufteilung in Inland und Ausland, sodass du nicht mehr verschiedene Buchungslisten zusammenrechnen musst. Ein Schwellen-Hinweis macht dabei sichtbar, dass bei unter zehn Schlafgelegenheiten voraussichtlich keine Meldepflicht besteht, damit du deine Situation schnell einordnen kannst. Fehlt bei einer Plattform-Buchung das Herkunftsland, kannst du es bequem über einen Dialog nachtragen, statt es manuell in eine Tabelle zu pflegen. Am Ende erzeugt Oasify ein fertiges Beherbergungsstatistik-PDF mit deinen Firmendaten, dem Berichtsmonat, der Herkunftsländer-Tabelle und einer Inland/Ausland-Zusammenfassung, das du ans statistische Landesamt weitergeben oder zur eigenen Dokumentation archivieren kannst. Die elektronische Übermittlung über das Portal deines Landesamtes übernimmst weiterhin du selbst, doch die Zahlen stehen damit prüffertig bereit.